Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter http://www.segovia-wettbewerb.de veröffentlichte Internetseite.

Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Methodik

Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist  mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Oktober 2023 zuletzt aktualisiert.

 

Feedback und Kontakt

Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite.

Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf dieser Internetseite? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter redaktion@monheim.de.

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.


Schlichtungsverfahren

Wir versuchen immer, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle, die sogenannte Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

 

So erreichen Sie Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen

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